Information des Gesundheitsamtes
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesundheitsamt erhielt am 17.03.2025 die Information, dass ein Schüler der Klasse 12D des
Marie-Curie-Gymnasiums in Dallgow-Döberitz an Windpocken erkrankt ist. Das erkrankte Kind hat
sich bis zum 14.03.2025 in der Schule aufgehalten.
Windpocken (Varizellen) sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die meist im Kindesalter
auftritt und in seltenen Fällen zu einer Reihe von Komplikationen führen kann. Durch sogenannte
schlafende Viren, die in den Nervenendigungen liegen, kann es außerdem nach vielen Jahren zu
einer Zweitinfektion in Form einer sogenannten „Gürtelrose“ (Herpes zoster) kommen.
Windpocken beginnen in der Regel mit unspezifischen Krankheitszeichen, wie Kopf- und Gliederschmerzen und leicht erhöhtem Fieber. Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag, beginnend am Rumpf, dann am behaarten Kopf, Gesicht und zuletzt an den Armen und Beinen.
Eine Impfung bietet den besten Schutz gegen eine Windpocken-Erkrankung. Grundsätzlich sind zwei
Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein.
Ungeschützte Personen können sich auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit sehr leicht mit
Windpocken anstecken, wenn sich infizierte Personen in der Nähe aufhalten. Schon ein bis zwei
Tage vor Auftreten des Hautausschlages sind an Windpocken erkrankte Personen ansteckend. Die
Inkubationszeit, also die Zeit von einer möglichen Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung,
liegt zwischen 8 und 28 Tagen (in der Regel 14 bis 16 Tage).
Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten, Niesen,
übertragen.
Wenn Symptome der Erkrankung ausgebrochen sind, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern
nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen. Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen dürfen von Erkrankten nicht besucht werden, solange Ansteckungsgefahr besteht.
Jede Person, die auch nur einen kurzen Kontakt zu einem Windpockenerkrankten hatte, gilt als
„Kontaktperson“.
Bitte kontrollieren Sie deshalb bei Ihrem Kind den Impfschutz auf Windpocken (Varizellen).
Ist dieser vollständig, das heißt es liegen zwei dokumentierte Windpocken-Impfungen vor, sind »
keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei nur einmalig oder ungeimpften Kindern sollten die
fehlenden Impfungen schnellstmöglich nachgeholt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
Ihren behandelnden Kinderarzt.
Sollten bei Ihrem Kind in nächster Zeit die oben beschriebenen Symptome auftreten, suchen Sie
bitte einen Kinderarzt auf (vorher anrufen) und weisen Sie ihn auf den Kontakt zu einem
Windpocken-Erkrankten hin.
Bei Fragen Ihrerseits können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter
Tel. 03385/551-7121 wenden.
Mit freundlichem Gruß
Ass. Professorin Dr. Inas Abdelgawad
Amtsärztin
Leiterin des Gesundheitsamtes